FAQ – Hilfreiche Infos rund um Reha und Kur

Sowohl die Kur als auch die Rehabilitation erleichtern nach einer gesundheitlichen Einschränkung oder nach einer Operation die Rückkehr in den Alltag. Vor allem wenn es um die Übernahme der Kosten geht, gibt es aber Unterschiede. Eine Kur kann, muss aber nicht, unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt erfolgen und dient vor allem der Unterstützung des Genesungsprozesses. Wird ein Kur- oder Erholungsaufenthalt durch den Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt, sind in der Regel die medizinischen sowie therapeutischen Kosten durch die Grundversicherung gedeckt. Die Kosten für den Aufenthalt im Kurhaus gehen jedoch zulasten des Gastes. Eine Zusatzversicherung kann aber die Kosten für Hotellerie teilweise abdecken.

Eine Rehabilitation setzt eine Spitalbedürftigkeit voraus, wird vom Spitalarzt verordnet und folgt unmittelbar auf einen Spitalaufenthalt. Die Kosten werden, nach Bewilligung der Krankenkasse, sowohl für den medizinischen Aufwand als auch für den stationären Aufenthalt übernommen.

Die Krankenkasse der Versicherten entscheidet, ob die Kurverordnung des behandelnden Arztes und somit der Kuraufenthalt genehmigt wird. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die medizinischen Anwendungen und Therapien. Die Kosten für den Aufenthalt müssen jedoch selber getragen werden; liegt eine Zusatzversicherung vor, werden die Aufenthaltskosten allenfalls teilweise vom Versicherer übernommen. Sehen Sie hierzu die Liste Kur- und Badekurbeiträge der Krankenversicherer.

Ein Aufenthalt in einem Kurbetrieb mit angeschlossenem, zugelassenem Heilbad ermöglicht die Durchführung einer Badekur. Heilbäder nutzen eine vor Ort bestehende Heilquelle, deren Wasser aufgrund besonderer chemischer oder physikalischer Eigenschaften eine anerkannte Heilwirkung haben. Die Betriebe stehen unter ärztlicher Aufsicht, verfügen über erforderliches Fachpersonal sowie über therapeutische Einrichtungen und sind nach kantonalem Recht anerkannt. Ist eine Badekur durch den Versicherer genehmigt, sind in der Regel die medizinischen bzw. therapeutischen Kosten und CHF 10.– an den Aufenthalt durch die Grundversicherung gedeckt. Weitere Aufenthaltskosten gehen immer zulasten des Gastes (evtl. Anteile aus privaten Zusatzversicherungen möglich).

Eine vorhandene Zusatzversicherung kann die Kosten für die Hotellerie teilweise abdecken. Bitte erkundigen Sie sich für genau Details bei Ihrer Krankenversicherung.

Den richtigen Betrieb für die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten zu finden ist eine komplexe Angelegenheit und startet oftmals mit einer fachkundigen Beratung der Geschäftsstelle vom Verband Heilbäder und Kurhäuser. Nach Abklärung medizinischer oder persönlicher Bedürfnisse werden Ihnen Empfehlungen zu den Mitgliedsbetrieben und deren Leistungen ausgesprochen. Das Einholen der Hotelofferten liegt beim Gast.

Der behandelnde/einweisende Arzt stellt eine Kurverordnung aus. Der Gast wählt ein Kurhaus nach seinen Bedürfnissen auf www.kuren.ch oder in der Broschüre «Wege zum Wohlbefinden» und verlangt eine Offerte im empfohlenen oder gewählten Mitgliedsbetrieb der Heilbäder und Kurhäuser. Die Kurverordnung, inklusive gewähltem Kurbetrieb, geht möglichst frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt an die Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet, ob der Aufenthalt genehmigt wird.

Das Einweisungsformular steht Ihnen im Download Bereich unter downloads unter dem Punkt Verordnungsformulare in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung. Hier finden Sie ebenfalls wichtige Zusatzinformationen zum Einweisungszeugnis.

Verschiedene Kurbetriebe übernehmen die Pflege und Betreuung von Angehörigen während der Ferien ihrer Betreuungspersonen. Diese können so beruhigt Ihre freien Tage geniessen und wissen Ihre Angehörigen in den fachlich ausgewiesenen Kurhäusern kompetent umsorgt. Eine Übersicht zum Entlastungsangebot finden Sie unter: www.kuren.ch/entlastung

Der Verband Heilbäder und Kurhäuser Schweiz bietet eine breite Auswahl an Gesundheits- und Präventionsangebote in den Bereichen «Auftanken, Ernährung, Fitness». Jedes Angebot basiert auf medizinischem Fachwissen und langjähriger Erfahrung. Die aktuellen Angebote und Preise finden Sie unter www.kuren.ch/praevention

Eine umfangreiche Liste für die Möglichkeit von Haustieren in Kurbetrieben inkl. Nebenkosten dürfen Sie gern per Mail unter info@kuren.ch anfragen.

Keines unserer Mitgliedsbetriebe bietet aktuell eine Kur für Kinder an. Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Kinderarzt für eine Empfehlung ausserhalb des Verbandes.
Grundsätzlich spricht nichts gegen einen Thermenbesuch während der Schwangerschaft. Ganz allgemein gilt es aber, eine Überhitzung des Körpers zu vermeiden – besonders bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Das heißt: Schwangere sollten nicht länger als 15 Minuten in Thermalwasser über 35 Grad bleiben. Bei Risikoschwangerschaften ist von einem Thermenbesuch abzuraten. Frauen, die ein Kind erwarten, sollten ganz besonders auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, um Kreislauf-Störungen zu vermeiden. Rutschfeste Badeschlappen sind als Sturz-Prophylaxe ebenso wichtig.

Heilbäder nutzen eine vor Ort bestehende Heilquelle, deren Wasser aufgrund besonderer chemischer oder physikalischer Eigenschaften eine anerkannte Heilwirkung haben. Die Betriebe stehen unter ärztlicher Aufsicht, verfügen über erforderliches Fachpersonal sowie über therapeutische Einrichtungen. Der hohe Anteil an Mineralien erzeugt Auftrieb, wodurch man im Thermalbad weniger als ein Zehntel seines Gewichts wiegt. Das erleichtert Bewegungen, welche ausserhalb des Wassers Schmerzen bereiten. Darum gelingt beispielsweise der Wiederaufbau von Muskeln müheloser im Wasser, als an Land. Der Wasserwiderstand des Wassers stärkt zudem das Bindegewebe und die Hautgefässe und Verspannungen lockern sich. Baden ist also in vielerlei Hinsicht ausserordentlich förderlich für die Gesundheit.

Der ausgezeichnete Ruf der Schweizer Kurhäuser beruht auf hoher medizinischer Fachkompetenz, herzlicher Atmosphäre sowie den mehrheitlich einzigartigen Lagen in naturnaher Umgebung. Hier findet jeder Gast die individuell auf seine Bedürfnisse ausgerichtete Ausstattung, Betreuung und Pflege. Die fachkundigen Therapien mit alternativen oder klassischen Methoden bringen die Gäste nach Krankheit und Operationen zurück in den Alltag. Hier entspannen und erholen sie sich oder lassen bei verschiedenen Aktivitäten und Anwendungen einfach ihre Seele baumeln.

Es spricht gesundheitlich nichts dagegen, dass Kinder Gast in einem Heilbad sind. Die Wasser- und anschliessende Ruhezeiten sollten dem Alter des Kindes angepasst sein. Nicht jedes Heilbad erlaubt den Eintritt von Kindern in ihr Bad. Setzten Sie sich bitte direkt mit Ihrem Wunschbad in Verbindung. Die Kontaktdetails finden Sie unter Thermen.

Verband

Heilbäder und Kurhäuser Schweiz ist der Ansprechpartner für Gäste, Patienten, Ärzte, Sozialdienste und Versicherer rund um alle Themen bezüglich Gesundheitsaufenthalte mit medizinischer Fachkompetenz in der Schweiz und dient als kompetenter Ansprechpartner. Der Verband ist stets bestrebt die Wahrnehmung am Markt zu steigern und für eine optimale Positionierung der Reha-, Kur- und Thermenbetriebe zu sorgen. Die stetige Weiterentwicklung in den Bereichen Angebote und Qualität sind besonders hervorzuheben.

Der Katalog «Wege zum Wohlbefinden» wird jährlich im November auf Deutsch und Französisch publiziert. Hier finden Sie die aktuelle Übersicht zum vielfältigen Angebot der Schweiz Kurhäuser. Gerne senden wir Ihnen eine oder mehrere Ausgaben für Ihren Bedarf. Bestellen Sie die Broschüre unter: www.kuren.ch/katalog oder telefonisch unter 071 350 14 14.

Rufen Sie uns an unter: 071 350 14 14 (Bürozeiten von Montag-Freitag 8-12 und 13-17 Uhr sowie am Samstag 9-12 Uhr). Ausserhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns per Mail unter info@kuren.ch.

Ausschliesslich Betriebe, welche die strengen Qualitätsrichtlinien erfüllen, werden in den Verband aufgenommen und in der Folge regelmässig kontrolliert. Haben Sie als Betrieb Interesse an einer Mitgliedschaft im Verband der Heilbäder und Kurhäuser, so setzen Sie sich gern mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Hier erhalten Sie weitere Informationen und nötige Dokumente wie den Aufnahmeantrag, Statuten sowie das Beitragsreglement. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird zusätzlich zur internen Qualitätsprüfung eine externe Qualitätsprüfung durch die Hochschule Luzern durchgeführt. Final wird der Entscheid mit entsprechender Offerte von der Geschäftsstelle mitgeteilt. 

Möchten Sie jemandem eine Freude bereiten? Ein Gutschein für einen Gesundheitsaufenthalt ist immer eine tolle Geschenkidee. Bitte beachten Sie, dass Gutscheine nur in den uns angeschlossenen Betrieben gültig sind. Sie erhalten sofort nach der Bestellung eine Rechnung und der Wert-Gutschein wird nach der Überweisung zugestellt www.kuren.ch/gutschein/.

Füllen Sie das Kontaktformular unter www.kuren.ch/newsletter aus und profitieren Sie von interessanten Informationen rund um die Themen Gesundheit, Prävention und Wohlbefinden.

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Bitte wenden Sie sich direkt an das von Ihnen favorisierte Kurhaus. Oftmals finden Sie die Ausschreibung offener Stellen bereits auf der Webseite des entsprechenden Betriebs.