Ist die Rehabilitationsbedürftigkeit beim Patienten anerkannt, so sind die Kosten in der allgemeinen oder privat versicherten Klasse durch die Krankenversicherung für medizinische Leistungen und den Aufenthalt gedeckt.
Genehmigen Versicherer einen Kuraufenthalt, sind in der Regel die medizinischen bzw. therapeutischen Kosten durch die Grundversicherung gedeckt. Aufenthaltskosten gehen immer zulasten des Gastes (evtl. Anteile aus privaten Zusatzversicherungen möglich).
Ist eine Badekur durch den Versicherer genehmigt, sind in der Regel die medizinischen bzw. therapeutischen Kosten und CHF 10 an den Aufenthalt durch die Grundversicherung gedeckt. Weitere Aufenthaltskosten gehen immer zulasten des Gastes (evtl. Anteile aus privaten Zusatzversicherungen möglich).
